Wir bieten Ihnen kompetente Rechtsberatung und Vertretung in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts: Vertragsrecht, Schadenersatz, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Konsumentenschutz und mehr. Ihre Rechte sind bei uns in der Kanzlei und Herrn Mag. Christian Wanderer in den besten Händen – zuverlässig, erfahren und konsequent.
und stellt eine der wichtigsten Säulen der österreichischen Rechtsordnung dar. Gerade im Alltag entstehen oft Situationen, in denen Sie als Privatperson, Unternehmer oder Konsument rechtliches Know-how benötigen. Die Wanderer Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie zuverlässig und individuell in sämtlichen zivilrechtlichen Belangen – mit fachlicher Präzision, persönlicher Betreuung und fundierter Erfahrung.
Unsere Kanzlei prüft Ihre Ansprüche, berät zur optimalen Vorgehensweise und setzt Ihre Rechte konsequent – außergerichtlich und vor Gericht – für Sie durch.
Ob als Privatperson oder Unternehmer, Sie haben Anspruch auf mangelfreie Waren und Dienstleistungen – das sichert Ihnen das österreichische Gewährleistungsrecht: Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder – bei gravierenden Mängeln – Vertragsauflösung („Wandlung“), in der Regel für zwei Jahre (bewegliche Sachen) bzw. drei Jahre (Immobilien) und mit Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten. Geht der Schaden über den Mangel selbst hinaus, greift das Schadenersatzrecht und umfasst auch Vermögensschäden und immaterielle Schäden; die Verjährungsfrist beträgt meist drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Ergänzend können Ansprüche aus Produkthaftung und Gefährdungshaftung (z. B. fehlerhafte Produkte, Halterhaftung) sowie bei Täuschung oder arglistigem Verschweigen kombiniert geltend gemacht werden.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, vom Arbeitsvertrag über Arbeitszeit, Gehalt und Urlaub bis hin zu Kündigung, Kündigungsschutz und Abfertigung.
Neben individuellen Dienstverträgen sind vor allem Gesetze (u. a. Arbeitsverfassungsgesetz, Urlaubsgesetz, Angestelltengesetz) und der jeweils geltende Kollektivvertrag maßgeblich. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Dienstverträgen, klar geregelten Arbeitszeitmodellen sowie transparenten Entgeltangaben. Zentrale Themen sind faire Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung, Schutz vor Diskriminierung, Mutterschutz, Karenz, Teilzeitarbeit und betriebliche Weiterbildung – in einem Umfeld, in dem sich gesetzliche Rahmenbedingungen laufend weiterentwickeln. Im Konfliktfall – etwa bei Kündigungen, offenen Lohn- oder Gehaltsforderungen, Diskriminierungsfällen oder Streit über Betriebsvereinbarungen – vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor dem Arbeits- und Sozialgericht und beraten Sie umfassend zu Ihren arbeitsrechtlichen Ansprüchen.
Das Versicherungsrecht regelt Ihre Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherung – vom Versicherungsvertrag über den Versicherungsfall bis hin zur Leistungsablehnung.
Grundlage sind das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), insbesondere rund um Schadensmeldung, Obliegenheiten, Fristen und den Umfang der Leistungsansprüche. Wir beraten und vertreten Sie in allen Sparten – etwa Sachversicherung (Kasko, Gebäude, Haushalt), Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung und Lebensversicherung sowie bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht. Kommt es zu Problemen – etwa wegen vermeinter Anzeigepflichtverletzung, strittiger Kausalität, Unter- oder Überversicherung oder verweigerter Deckung – prüfen wir Ihren Fall, setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht durch und informieren Sie über Möglichkeiten wie Deckungsklage, Vergleich oder weiteres Vorgehen. Ergänzend beraten wir auch zu Sozialversicherung und zur Abgrenzung zwischen privater und gesetzlicher Absicherung.
Das Reiserecht in Österreich schützt Sie als Konsumenten und Geschäftsreisenden bei Pauschalreisen, Flugreisen, Hotelbuchungen und Mietwagen – von Mängeln über Verspätungen bis hin zu Stornierungen.
Das Pauschalreisegesetz (PRG) regelt Ihre Ansprüche bei kombinierten Reiseleistungen (z. B. Flug & Hotel) und sichert Zahlungen, Insolvenzschutz des Reiseveranstalters sowie umfassende Informationspflichten ab. Bei Reisemängeln – etwa mangelhafter Unterkunft, ausgefallenen Leistungen oder Flugproblemen – haben Sie Anspruch auf Preisminderung, Rücktritt und Schadenersatz; zusätzlich greifen EU-weit die Fluggastrechte (z. B. bei Verspätung, Umbuchung oder Nichtbeförderung). Auch bei außergewöhnlichen Umständen (Naturkatastrophen, Pandemien, politische Unruhen) oder Streit über Stornogebühren unterstützen wir Sie. Unsere Kanzlei prüft Ihre Unterlagen, erklärt Ihre Rechte verständlich und setzt Ihre Ansprüche konsequent – außergerichtlich und vor Gericht – gegenüber Reiseveranstaltern, Fluglinien und weiteren Dienstleistern durch.
Das Nachbarrecht in Österreich – geregelt vor allem in den §§ 364 ff ABGB – schützt Sie bei Immissionen, Grenzstreitigkeiten und Besitzstörungen und regelt Rechte und Pflichten zwischen Nachbarn.
Als Grundeigentümer dürfen Sie Ihr Grundstück zwar grundsätzlich frei nutzen, müssen aber unzumutbare Beeinträchtigungen wie übermäßigen Lärm, Gerüche, Rauch, Licht, Erschütterungen oder das Übergreifen von Bepflanzung nicht dulden, wenn diese die ortsübliche Nutzung Ihres Grundstücks wesentlich stören. Streitigkeiten über Grenzverläufe, Zäune, Mauern oder Hecken sowie Fragen zur Einfriedung, zum Abstand oder zur Höhe von Bauwerken werden nach ABGB und den jeweiligen Landesbauordnungen beurteilt; als Nachbar haben Sie im Bauverfahren Mitspracherechte und können Einspruch erheben. Bei Besitzstörungen – etwa durch unbefugte Nutzung, Ablagerungen oder bauliche Eingriffe – stehen Ihnen Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz zu, wobei sowohl der unmittelbare Störer als auch der Eigentümer haften können. Unsere Kanzlei prüft Ihre nachbarrechtliche Situation, berät zu Erfolgsaussichten und vertritt Ihre Interessen konsequent in behördlichen und gerichtlichen Verfahren.
Der Konsumentenschutz in Österreich nimmt im Zivilrecht einen besonders hohen Stellenwert ein. Kernstück ist das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das Verbraucher bei Verträgen mit Unternehmen umfassend schützt – von der Vertragsanbahnung über den Vertragsabschluss bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen. Ziel ist es, das oft bestehende wirtschaftliche und rechtliche Ungleichgewicht zwischen Unternehmen und Konsumenten auszugleichen und faire, transparente Rahmenbedingungen im Geschäftsverkehr zu schaffen.
Das Gesetz unterscheidet klar zwischen Verbraucher und Unternehmer (§ 1 KSchG): Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können – etwa der private Kauf eines Smartphones, einer Küche oder der Abschluss eines Streaming-Abos. Unternehmer sind dagegen natürliche oder juristische Personen, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln – also etwa Online-Shops, Handwerksbetriebe, Banken, Versicherungen oder Dienstleister. Diese Unterscheidung ist entscheidend, weil viele Schutzmechanismen ausschließlich bei Verbrauchergeschäften gelten.
Zu den wichtigsten Instrumenten des Konsumentenschutzes zählen umfangreiche Informationspflichten, klare Rücktrittsrechte, der Schutz vor unzulässigen Vertragsklauseln sowie Sonderregeln zu Gewährleistung, Garantie, Werbung und Datenschutz. Unternehmen müssen Verbraucher rechtzeitig, verständlich und vollständig über Vertragsinhalt, Gesamtkosten, Lieferbedingungen, Laufzeiten und Rücktrittsrechte informieren – insbesondere im Online-Handel oder bei Fernabsatzgeschäften. Bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften (z. B. Online-Kauf) steht Konsumenten in der Regel ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Viele überraschende oder einseitig benachteiligende Klauseln im „Kleingedruckten“ sind gegenüber Verbrauchern unzulässig und können gerichtlich bekämpft werden. Auch bei mangelhaften Waren oder Dienstleistungen sind Konsumenten nicht schutzlos: Im Rahmen der Gewährleistung können Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangt werden; die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre, bei unbeweglichen drei Jahre. Ergänzt wird dieser Schutz durch Verbote irreführender oder aggressiver Werbung sowie durch strenge Vorgaben zur Datennutzung und zum Datenschutz.
Die Wanderer Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie in allen Bereichen des Konsumentenschutzrechts – sowohl präventiv als auch im Streitfall. Wir prüfen und gestalten verbraucherfreundliche Verträge, beraten Sie zu Vertragsrücktritt, Reklamation, Gewährleistung und Garantie, und setzen Ihre Ansprüche bei mangelhaften Waren, fehlerhaften Dienstleistungen oder irreführender Werbung durch. Bei Konflikten mit Unternehmen – etwa wegen versteckter Kosten, unklarer Vertragsklauseln, Lieferverzögerungen, Problemen mit Online-Shops oder unfairen AGB – vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte als Verbraucher verständlich zu machen, realistische Erfolgsaussichten aufzuzeigen und Ihre Position rechtlich fundiert und konsequent zu stärken.
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