Erbrecht & Verlassenschaft

Ihr Recht auf klare Nachfolge


Das österreichische Erbrecht bestimmt, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Ableben geschieht. Ob Testament, Pflichtteil oder Verlassenschaft – eine frühzeitige Regelung schafft Rechtssicherheit und schützt Angehörige vor Konflikten. Unsere Kanzlei, die Rechtsanwaltskanzlei Wandererin Eggelsberg, berät Sie umfassend in allen Bereichen des Erbrechts und der Nachlassabwicklung.

Ihr Ansprechpartner für Erbrecht und Verlassenschaft im Bezirk Braunau

Das Erbrecht berührt persönliche und finanzielle Werte zugleich. Als Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht und Verlassenschaft in Braunau begleitet Herr Mag. Christian Wanderer Sie mit Erfahrung, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen – von der Testamentserrichtung über das Verlassenschaftsverfahren bis hin zur Konfliktlösung im Erbstreit.

Unsere Leistungen im Erbrecht:

  • Testament, gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil

  • Verlassenschaftsverfahren und Erbengemeinschaft

  • Erbvertrag, Schenkung und digitale Nachlassregelung

  • Erbstreit, Testamentsanfechtung und Erbunwürdigkeit


Testament

Gesetzliche Erbfolge

Pflichtteil


Ein Testament ist der sicherste Weg, Ihren letzten Willen verbindlich festzuhalten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, prüfen die Einhaltung aller Formerfordernisse und helfen, klare Regelungen über Erben, Vermächtnisse oder Enterbungen zu treffen. Fehlt ein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Ehepartner und Kinder erben vorrangig, danach folgen Eltern, Geschwister oder entferntere Verwandte. Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder – der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wir berechnen Pflichtteile, setzen Ansprüche durch oder prüfen Enterbungsgründe.


Verlassenschaft

Erbengemeinschaft


Nach dem Tod einer Person wird beim Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Es dient der Feststellung der Erben, der Bewertung des Nachlasses und der Abgabe der Erbantrittserklärung. Wir begleiten Sie in allen Phasen dieses Verfahrens, klären, ob eine bedingte Erbantrittserklärung zum Schutz Ihres Privatvermögens sinnvoll ist, und übernehmen die rechtliche Kommunikation mit Gericht und Gerichtskommissär. In vielen Fällen entsteht eine Erbengemeinschaft, die eine einvernehmliche Aufteilung verlangt. Wir vertreten Ihre Interessen, moderieren Streitfragen und sorgen für eine gerechte Lösung – auch bei komplexen Vermögenswerten wie Immobilien, Unternehmensanteilen oder Bankguthaben.


Erbvertrag

Schenkung

Digitale Nachlassregelung


Mit einem Erbvertrag können Ehepartner oder Lebensgefährten verbindliche Vereinbarungen über ihre Nachfolge treffen. Diese bedürfen eines Notariatsakts und sichern langfristige Stabilität. Auch zu Schenkungen zu Lebzeiten beraten wir Sie – einschließlich steuerlicher und anrechnungstechnischer Fragen. Zunehmend wichtig ist die Regelung des digitalen Nachlasses, etwa von Online‑Konten oder Kryptowährungen; wir integrieren diesen Bereich rechtssicher in Ihre Nachlassplanung.


Erbstreit

Testamentsanfechtung

Erbunwürdigkeit


Kommt es zu Streitigkeiten über Testamente, Pflichtteile oder Schenkungen, vertreten wir Sie kompetent vor Gericht. Wir prüfen Urkunden auf Irrtum, Täuschung oder Formfehler und beraten in Fällen von Erbunwürdigkeit. Unser Ziel ist eine schnelle, faire und rechtssichere Lösung, die Ihren Interessen gerecht wird.